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LEX INJUSTA NON EST

Kunstwerk von Rudolf Herz
Größe Durchmesser 5 m/Höhe 40 cm
Material patinierte Bronze
Jahr 2002/03

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Bundesgerichtshof, Herrenstraße
Innenstadt-West

Die Bodenplastik des im Allgäu geborenen und an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in München ausgebildeten Künstlers ging im Jahre 1998 als Siegerarbeit aus einem Kunst am Bau Wettbewerb für den Erweiterungsneubau des Bundesgerichtshofes hervor. Im Erläuterungstext zu seiner Arbeit schrieb der Künstler: ‚Die Skulptur zitiert den weithin bekannten Satz LEX INJUSTA NON EST LEX, nimmt ihn jedoch aus seiner linearen Ordnung und überführt ihn in eine Kreisform. Damit entfällt das ursprünglich prädikative ‚lex‘. Fährt man beim Lesen fort, kann das substantivische ‚lex‘ dessen Funktion übernehmen…‘. Im Innenhof des Bundesgerichtshofes versteht sich das mehrteilige Werk aus dunkel patinierter Bronze als elementar gestaltete künstlerische Setzung mit einer zum Nachdenken anregenden Aussage über Recht, Unrecht und Gesetz. Zugleich lädt die Plastik aus 16 Teilformen, die sich auf einem Durchmesser von 5 Metern zum Ring fügen, die vorbei Flanierenden dazu ein, sich wie selbstverständlich auf ihr niederzulassen. Rudolf Herz führte zahlreiche Projekte im öffentlichen Raum aus, häufig mit dem im Jahre 1995 verstorbenen Künstlerkollegen und Theoretiker Thomas Lehnerer. Sein Werk wurde mehrfach ausgezeichnet.   

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